Wichtige Hinweise EU-Verordnung ab 31.12.2020

Liebe Modellsportbegeisterte und Mitglieder der MSFB!                                                      

Diese Mitteilung bitten wir auch genau durchzulesen und nicht nur zur Kenntnis zu nehmen, sondern die hier vom Gesetzgeber angeführten Punkte vor allem zwingend einzuhalten.

Dieses Schreiben dient dazu euch darauf hinzuweisen, dass die Verantwortung bei den Betreibern der Modellflugzeuge liegt, also bei jedem einzelnen von euch.

Jeder einzelne von Euch trägt somit persönlich die volle Verantwortung bzgl. der Einhaltung sämtlicher Vorschriften der Verordnung!

Verstöße gegen die Bestimmungen müssen, um Haftungen zu vermeiden, vom Verein konsequent geahndet werden. Es darf nur noch bei uns am Platz geflogen werden, wenn alle untenstehenden Bedingungen erfüllt sind.

Es bekommen nur diejenigen ab 31.12.2020 eine Starterlaubnis, die den Registrierungsnachweis und den Kenntnisnachweis an uns übermittelt haben.

Folgendes gilt es ab 31.12.2020 für uns alle einzuhalten:

Vorab: Es ist für den einzelnen Modellsportler nicht so kompliziert wie es sich vielleicht aufs Erste anhört. Einzelne Spezialfälle ausgenommen, diese speziellen Fälle können gerne mit uns besprochen werden.

Mit 31.12.2020 tritt die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 für unbemannte Luftfahrzeuge (UA) in Kraft. Damit werden auch die nationalen gesetzlichen Regelungen zu dieser Verordnung für den Modellflug verbindlich.

3 Punkte sind im Wesentlichen beinhaltet und durchzuführen

  1. Registrierung
  2. Kennzeichnung
  3. Kenntnisnachweis

Nachfolgend sind die zu befolgenden Schritte aufgelistet:

  1. Die Registrierungspflicht
  • Jeder Betreiber eines unbemannten Luftfahrzeuges – also jeder Modellflugpilot (egal welches Fluggerät betrieben wird) – der in Österreich seinen Hauptwohnsitz hat, muss sich selbst bei der Austro Control GmbH. (ACG) registrieren. Das wird ab 31.12.2020 über die Internetseite http://www.dronespace.at unter Registrierung möglich sein und EUR 31,20 kosten.
  • Im Zuge der Registrierung (Name, Adresse, usw.) muss auch eine Polizzennummer für eine Haftpflichtversicherung eingegeben werden.
    • Für Aero Club – Mitglieder ist das die Versicherungspolizze der Helvetia Versicherung AG – Polizzennummer: 400 112 3142. Diese ist allerdings nur dann gültig, wenn der Mitgliedsbeitrag des ÖAeC ordnungsgemäß bezahlt wurde.
  • Die Registrierungsnummer wird per E-Mail zugestellt und ist nicht ident mit der Mitgliedsnummer des ÖAeC. Das Mindestalter für die Registrierung beträgt 18 Jahre; für jüngere Piloten muss der Erziehungsberechtigte (oder eine andere Vertrauensperson) als Betreiber registriert werden.
  • Die Registrierung ist innerhalb der europäischen Union für die Dauer von 3 Jahren gültig
  • Diese Registrierungsbestätigung und der Versicherungsnachweis (Aero-Club Ausweis = Sportlizenz wie gehabt, jedoch mit neuer Optik) sind beim Flugbetrieb mitzuführen.
  • Für die Korrektheit der personenspezifischen Daten ist der Betreiber verantwortlich.
  1. Kennzeichnungspflicht
  • Jedes UA(=Flugmodell) eines Betreibers müssen mit der Registrierungsnummer gekennzeichnet werden.
  • Die genaue Ausführung der Beschriftung bleibt dem Betreiber überlassen!
  1. Kenntnisnachweis
  • Jeder Betreiber / Pilot eines UA (Flugmodells) muss Mindestkenntnisse für deren Betrieb nachweisen können. Ab dem Alter von 16 Jahren ist deshalb auf https://www.dronespace.at/drohnenfuehrerschein ein Kenntnisnachweis abzulegen, der aus 40 Fragen besteht, die sich auf 9 Themen verteilen. Das dabei ausgestellte Zertifikat ist beim Flugbetrieb mitzuführen. Kosten dafür werden keine entstehen, allerdings hat der Kenntnisnachweis nur eine Gültigkeit von 5 Jahren und muss danach wiederaufgefrischt werden.
  • Jugendliche/Kinder unter 16 Jahren können keinen Kenntnisnachweis ablegen. Sie dürfen den Flugbetrieb nur unter Aufsicht einer mindestens 16- jährigen Person mit abgelegtem Kenntnisnachweis ausüben sobald das Modell schwerer wie 250g ist.

Nochmals, diese 3 Schritte sind für alle unsere Mitglieder eigenverantwortlich zwingend durchzuführen und uneingeschränkt einzuhalten!

Hier noch allgemeine Hinweise:

Flugbetrieb auf unseren Modellflugplätzen ab 31.12.2020 bis 31.12.2022

In den 2 Jahren der Übergangsfrist ändert sich am Flugbetrieb auf unseren Modellflugplätzen bis auf die erlaubte Flughöhe von 120 m (400 ft) nichts. In dieser Übergangszeit hat der ÖAeC das Bestreben bei möglichst viele Modellflugvereine die erlaubte Flughöhe wieder auf 150 m über Grund anzuheben.

Informationsmedien zu diesem Thema sind hier angeführt:

https://www.prop.at/

https://www.dronespace.at/

https://www.dronespace.at/eu_regulativ

Mitglieder die ihren Wohnsitz nicht in Österreich gemeldet haben:

  1. Suchen wir bezüglich Registrierung nach einer Lösung und werden diese so schnell als möglich informieren.
  2. Den Kenntnisnachweis können sie aber natürlich schon ab 31.12.2020 in Österreich ablegen.

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